






Der Pflegesatz deckt folgende Leistungen ab:
Die durch die Landesverbände der Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern genehmigten Pflegesätze für vollstationäre Pflege in unserem Hause können Sie auf dieser Seite herunter laden.
Die Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen. Leistungen für Kurzzeitpflege: Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen.
